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Treppenkulis müssen einmal jährlich gewartet werden, damit eine Sicherheitsprüfung durchgeführt werden kann. Auch Treppenkulis, welche in den Wiedereinsatz kommen, müssen erst durch einen autorisierten Fachbetrieb (siehe Agentenverzeichnis) gewartet werden. Dies ist durch das Medizinproduktegesetz auch zwingend notwendig.
 
Karl H. Bartels GmbH - Gewerbegebiet III - Max-Planck-Strasse 6 - 25358 Horst